Ende der Ehe und der doppelten Haushaltsführung: Was ist mit den Umzugskosten?
Wird die doppelte Haushaltsführung wegen einer Scheidung beendet und zieht der Steuerpflichtige von seiner bisherigen Zweitwohnung am Beschäftigungsort in eine neue (größere) Wohnung am Beschäftigungsort, so ist dieser Umzug nicht beruflich veranlasst.
Denn: Es liegt nun ja keine doppelte Haushaltsführung mehr vor. Die Umzugskosten können daher steuerlich nicht berücksichtigt werden (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.7.2011).
Notwendige Mehraufwendungen aufgrund einer doppelten Haushaltsführung sind auch die Umzugskosten, wenn die doppelte Haushaltsführung beendet wird. Diese endet unter anderem, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand am Beschäftigungsort gründet und auch den Lebensmittelpunkt dorthin verlegt – was im vorliegenden Streitfall bereits mit Aufgabe der Familienwohnung und Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die erste Zweitwohnung erfolgte.