„Dogsitting“ ist steuerlich absetzbar
Die Kosten für einen Hundesitter sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, allerdings nur, wenn die Betreuung auch direkt im Haushalt des Besitzers stattfindet (Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.5.2012).
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger regelmäßig einen Betreuungsservice für seine zwei Hunde in Anspruch genommen. Die Tiere wurden dafür von der Wohnung des Besitzers abgeholt, außerhalb betreut und wieder zurückgebracht.
Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes gelten generell als haushaltsnah. Denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege, Ausführen und sonstige Beschäftigung des Tieres fallen regelmäßig an. Die Aufgaben werden typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt.
Die Steuerermäßigung wurde im vorliegenden Fall jedoch nicht gewährt, da die Dienstleistungen nicht „im“ Haushalt, also in der Wohnung oder auf dem Grundstück, des Klägers ausgeführt wurden.