Besteuerung von Pensionen unbedenklich
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2013 entschieden, dass gegen die derzeit geltende Besteuerung beamtenrechtlicher Ruhegehälter keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Im Verfahren wandte sich ein Wahlbeamter gegen die Besteuerung von Pensionen. Er forderte für sich die niedrigere Besteuerung nach der für Sozialversicherungsrentner geltenden Übergangsregelung im Alterseinkünftegesetz. Der steuerpflichtige Anteil der Sozialversicherungsrente steigt kontinuierlich, bis sie im Jahr 2040 ebenso wie Beamtenpensionen dann voll besteuert werden.
Das BFH-Urteil kommt der Forderung des Klägers nicht nach. Es widerspricht dem gesetzgeberischen Leitgedanken der vollständigen nachgelagerten Besteuerung, wenn in einer Übergangszeit auch für Beamte eine nur anteilige Besteuerung erfolgt. Insbesondere, weil es während der Übergangszeit bis 2040 zugunsten der Beamten Maßnahmen zur Abmilderung der Besteuerungsunterschiede gibt.