Bundeswehr

Auch Soldaten können „riestern“!

Bereits seit 2002 gibt es die Riester-Rente – sie ist Teil der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Riester-Verträge werden vom Staat mit Zulagen und ggf. mit Steuervorteilen gefördert. Auch Zeit- und Berufssoldaten können diese Förderung erhalten. Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) erläutert, auf was Sie beim Riester-Sparen achten müssen.

Der Kompass-Pfeil steht auf Vorsorge.

Riester-Zulagen
Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, erhält man sogar eine Kinderzulage von 300 Euro.

Mindesteigenbeitrag
Um die ungekürzten Zulagen zu bekommen, muss jedes Jahr ein Mindestbetrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beläuft sich auf 4% der letztjährigen Besoldungsbezüge, abzüglich der zustehenden Zulagen.

Beispiel:
Ein lediger Zeitsoldat ohne Kinder hatte im Jahr 2015 eine Besoldung in Höhe von 30.000 Euro. Mindesteigenbeitrag für das Jahr 2016:
4% von 30.000 Euro=     1.200 Euro
abzüglich Grundzulage    154 Euro
einzuzahlen sind             1.046 Euro

Dieser Mindesteigenbeitrag kann im Jahr 2016 in einer Summe oder aufgeteilt in Raten eingezahlt werden. Wird weniger als der Mindestbetrag eingezahlt, gehen die Zulagen nicht komplett verloren; sie werden aber nur anteilig gewährt.

Der maximal geförderte Betrag beläuft sich auf 2.100 Euro. Auch von diesem Betrag wird in unserem Beispiel die Grundzulage abgezogen, so dass höchstens 1.946 Euro in den Riester-Vertrag eingezahlt werden können.

In der Einkommensteuererklärung wird geprüft, ob die Einzahlungen im Vergleich zur Zulage zu einer weiteren Steuerersparnis führen. Dazu muss die Anlage AV ausgefüllt werden.

Elektronische Datenmeldung durch den Anbieter und Dauerzulagenantrag
Zulagen und Steuerersparnis gibt es nur, wenn der Riester-Anbieter die Einzahlungen (Altersvorsorgebeiträge) elektronisch an die Finanzbehörde meldet. Dafür benötigt er die Erlaubnis und die Steuer-ID des Riester-Sparers. Erteilen Sie unbedingt diese Einwilligung! Ermächtigen Sie den Anbieter auch, dass er die Zulagen für Sie bei der zuständigen Stelle auf Dauer beantragen darf (Dauerzulagenantrag).

Elektronische Meldung der Besoldungsdaten
Zusätzlich müssen Sie Ihre Besoldungsstelle (Ihr zuständiges BVA) ermächtigen, dass die Besoldungsdaten elektronisch an die Finanzbehörde gemeldet werden. Diese Zustimmung können Sie nur innerhalb von zwei Jahren erteilen – für das Jahr 2014 somit spätestens bis zum 31.12.2016.

Leider kommt es häufig vor, dass die Zustimmung nicht erteilt wurde. Durch einen Datenabgleich wird das aber bekannt und die Zulagen sowie Steuerersparnis werden zurückgefordert. Geschieht dies nach Ablauf der zwei Jahre, ist die Situation nicht mehr reparabel. Falls Sie unsicher sind: Fragen Sie bei Ihrem BVA nach, ob Ihre Zustimmung vorliegt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
1. Sie sollten immer den Mindesteigenbeitrag einzahlen.
2. Teilen Sie Ihre Steuer-ID dem Riester-Anbieter mit und ermächtigen Sie diesen, Ihre Einzahlungen elektronisch zu melden und die Zulagen zu beantragen.
3. Ermächtigen Sie Ihre Besoldungsstelle (BVA) zur elektronischen Übermittlung der Besoldungsdaten.

Kompetenter Ansprechpartner
Ihnen ist das alles zu kompliziert? Dann kommen Sie zum Steuerring. Wir können Sie steuerlich zur Altersvorsorge beraten, erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und prüfen Ihren Steuerbescheid.

Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag kann als Steuerberatungskosten abgezogen werden und ist sozial gestaffelt – er ist also von der Höhe der Einnahmen abhängig.

Wir verfügen über ein flächendeckendes Netz mit über 1.100 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie im Internet unter www.steuerring.de oder Sie nutzen das kostenfreie Infotelefon: 0800/9784800.