Arbeitszimmer einer Musikerin
Ist das Übungszimmer einer Musikerin ein häusliches Arbeitszimmer? Ja, denn ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht zwingend voraus, dass es mit bürotypischen Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist und nur für organisatorische oder konzeptionelle Bürotätigkeiten genutzt wird (Bundesfinanzhof Urteil vom 10. Oktober 2012).
Der Ausdruck „häusliches Arbeitszimmer“ ist im Gesetz nicht näher bestimmt. Nach der Rechtsprechung wird unter dem Begriff ein Raum verstanden, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach im häuslichen Bereich des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Vorwiegend dient das Zimmer um gedankliche, schriftliche, verwaltungstechnische oder organisatorische Arbeiten zu erledigen. Die Nutzung eines Übungszimmers auch zur Lagerung von Noten, CD´s und musikwissenschaftlicher Literatur ist mit der Lagerung von Akten – wie es in bürotypischen Berufen der Fall ist – jedoch vergleichbar.